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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Genesit GmbH
Farnsburgerstrasse 8
4132 Muttenz, CH
E-Mail: info@genesit.ch

1         Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, die über den Onlineshop der Genesit GmbH getätigt werden.
  2. Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundschaft werden nur anerkannt, sofern Genesit diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2         Angebot und Vertragabschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Bestellung.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
  3. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Versand der Ware zustande.

3         Preise und Zahlungbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Versandkosten werden separat ausgewiesen. Für Verpackung und Lieferung innerhalb der Schweiz berechnen wir pauschal CHF 10.- pro Bestellung. Bestellungen über CHF 100.- sind versandkostenfrei.
  3. Folgende Zahlungsmittel werden angeboten:
  • Kreditkarte
  • TWINT
  • PayPal
  • PostFinance
  • Vorkasse

4         Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss bzw. Zahlungseingang.
  3. Sollte ein Produkt nicht verfügbar sein, wird der Kunde umgehend informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden gutgeschrieben.
  4. Nutzen und Gefahr gehen mit Versand der Ware auf den Kunden über.
  5. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Lieferengpässe) ist Genesit berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5         Prüfpflicht und Mangelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu melden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR).

6         Gewärleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 197 ff. OR).
  2. Bei berechtigten Mängeln kann Genesit nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung vornehmen oder den Kaufpreis ganz oder teilweise Gutschreiben. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nur, sofern Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar ist.
  3. Bei Lebensmitteln beschränkt sich die Gewährleistung auf Herstellungsfehler, Qualitätsmängel, Transportschäden und Falschlieferungen. Geschmackliche Präferenzen oder subjektive Erwartungen stellen keinen Mangel dar.
  4. Geöffnete oder unsachgemäss gelagerte Produkte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7         Garantiebedienungen

  1. Für bestimmte Produkte (z.B. Kaffeemaschinen, Mühlen etc.) kann eine Herstellergarantie gelten.
  2. Garantieansprüche werden ausschliesslich gegen Vorlage eines gültigen Garantiescheins anerkannt. Ohne Garantieschein besteht kein Garantieanspruch.
  3. Die Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemässe Verwendung, mangelnde Wartung, normale Abnutzung oder Fremdeingriffe/Reparaturversuche durch Dritte.
  4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

8         Rückgabe- und Widerrufsrecht

  1. Nach Schweizer Recht besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Genesit kann freiwillig ein Rückgaberecht gewähren innerhalb 5 Tagen. Dieses gilt nur für ungeöffnete, originalverpackte Ware.
  3. Geöffnete Lebensmittel sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen.
  4. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, sofern kein Fehler von Genesit vorliegt.

9          Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Genesit GmbH. Genesit ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

10     Haftung

  1. Genesit haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  2. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  3. Für unsachgemässe Lagerung von Kaffee nach Erhalt übernimmt Genesit keine Haftung.

11     Datenschutz

Genesit bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

12     Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13     Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Genesit GmbH, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14     B2B

  1. Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen AGB für Geschäftskunden, Wiederverkäufer, Gastronomiebetriebe sowie juristische Personen, welche die Ware zum Weiterverkauf oder zur gewerblichen Nutzung beziehen.
  2. Nach erfolgreicher Prüfung durch Genesit können Wiederverkäufer auf Rechnung bestellen. Genesit behält das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
  3. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Massgeblich ist das Rechnungsdatum, unabhängig vom Lieferdatum.
  4. Gerät der Wiederverkäufer in Zahlungsverzug, gelten folgende Reglungen:
  • Der Zahlungserzug tritt automatisch 30 Tage nach Rechnungsdatum ein
  • Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen von 5% p.a. gemäss Art.104 OR geschuldet.

 

Mahnverfahren:

       I.            1.Mahnung CHF 0.- erfolgt 30 Tage nach Fälligkeit

       II.            2.Mahnung CHF 30.- erfolgt 14 Tage nach der 1.Mahnung

       III.           3.Mahnung CHF 50.- erfolgt 14 Tage nach der 2.Mahnung

Mit der 3.Mahnung wird ausdrücklich die Einleitung eines Betreibungsverfahrens gemäss SchKG angekündigt. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, wird ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet, gegebenfalls an ein Inkassounternehmen übergeben. Sämtliche daraus entstehenden Kosten, Gebühren und Umtriebe trägt der Wiederverkäufer

 4. Die Versandpauschale beträgt CHF 10.- pro Lieferung, zuzüglich folgender Zuschläge:

  • Ab 30kg Gesamtgewicht + CHF 30.-
  • Ab 250cm Gurtmass + CHF 10.-
  • Ab 120cm Paketlänge + CHF 10.-

Sondertransporte, Expressversand oder Palettenlieferungen werden separat offeriert und verrechnet.

5. Bei Zahlungsverzug behält sich Genesit das Recht vor, weitere Lieferungen zurückzuhalten.

6. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Produkte sachgemäss zu lagern und die gesettzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Weiterverkauf einzuhalten. Genesit übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Lagerung oder Weiterverarbeitung durch den Wiederverkäufer entstehen.

15     Schutzrechte und Eigenmarke L’Espresso

  1. Die Bezeichnung L’Espresso ist eine Eigenmarke der Genesit GmbH. Sämtliche Rechte an der Marke, insbesondere Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte, stehen ausschliesslich der Genesit GmbH zu, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Die Nutzung der Marke L’Espresso durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Genesit GmbH untersagt.
  2. Sämtliche Inhalte im Zusammenhang mit der Eigenmarke L’Espresso, insbesondere:
  • Logos
  • Verpackungsdesign
  • Produktgestaltung
  • Fotografien
  • Grafiken
  • Texte
  • Werbematerialien
  • Onlineinhalte

unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der Genesit GmbH. Jegliche Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

3. Wiederverkäufer dürfen die Marke L’Espresso ausschliesslich zum Zweck des Weiterverkaufs der Originalprodukte verwenden. Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Veränderung oder Manipulation des Logos
  • Eigenständige Umverpackung ¨
  • Umetikettierung
  • Verkauf unter eigenem Namen (Rebranding)
  • Nutzung für eigene Werbezwecke ohne Genehmigung

Bei Verstössen behält sich Genesit rechtliche Schritte vor.

4. Die unberechtigte Verwendung der Marke L’Espresso oder ähnlicher Kennzeichen, die zu Verwechslungen führen können, ist untersagt. Die Genesit GmbH behält sich vor, bei Markenverletzungen, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, Schadenersatz zu verlangen oder Strafrechliche Schritte einzuleiten.